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Bilanzierung, Buchhaltung und Lohnverrechnung

Wir sorgen für eine korrekte Erfassung und Verarbeitung Ihrer Unternehmenszahlen. Damit ist die Transparenz und Nachvollziehbarkeit Ihres Rechnungswesens gewährleistet.

Die klassische Aufgabe im Bereich der Buchhaltung liegt im Erfassen und Verbuchen der Belege. Die daraus resultierenden Auswertungen werden Ihnen je nach Wunsch übermittelt (per Post, persönlich oder elektronisch). Wir erstellen die Umsatzsteuervoranmeldungen und übermitteln diese an das Finanzamt. Sie erhalten von uns Saldenliste bzw. kurzfristige Erfolgsrechnung sowie eine Offene-Posten-Liste. Anhand der Saldenliste können Sie monatlich Ihren wirtschaftlichen Erfolg ablesen. Weiters kann daraus eine Hochrechnung auf das gesamte Jahr erfolgen und damit eine Berechnung der voraussichtlichen Steuernachzahlung bzw. Steuergutschrift erfolgen. Es können aufgrund dieser Zahlen auch unterjährig (bis 30. September) die Steuerzahlungen des laufenden Jahres angepasst werden. Wir unterstützen Sie auch bei der Organisation Ihres Rechnungswesens in Ihrem Betrieb, sei es durch Unterstützung im EDV Programm (BMD) oder auch bei fachlichen Fragen.

Im Bereich der Lohnverrechnung übernehmen wir für Sie die An- und Abmeldungen bei der Gebietskrankenkasse sowie die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wir beraten Sie, welche Zulagen und Kostenersätze ausbezahlt werden können bzw. müssen. Sie erhalten von uns die laufenden Abrechnungen sowie die erforderlichen Beträge für die Zahlung der Lohnnebenkosten. Gerne übermitteln wir Ihnen diese Auswertungen auch elektronisch. Es besteht auch die Möglichkeit, die Lohn- und Gehaltsabrechnung den jeweiligen Dienstnehmern elektronisch zur Verfügung zu stellen. Damit fällt bei Ihnen ein großer Bereich der Administration weg. Wir betreuen auch die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA). Unsere Mitarbeiterinnen der Lohnverrechnung können Ihnen auch Auskunft in sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen geben. Selbstverständlich werden alle monatlichen und jährlichen Meldungen an die Behörden rechtzeitig übermittelt.

Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgt von ausgebildeten Bilanzbuchhalterinnen. Je nach Unternehmensgröße und auch aufgrund anderer Erfordernisse werden Jahresabschlüsse als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder als Jahresabschluss mit doppelter Buchhaltung erstellt.

Für § 5-Ermittler werden UGB-Bilanzen ausgefertigt und aufgrund von Mehr-Weniger-Rechnungen wird das steuerrechtliche Ergebnis ermittelt. Wir führen für Sie auch das Anlagenverzeichnis. Für Kapitalgesellschaften erstellen wir auch die Firmenbuchbilanz und übermitteln diese an das jeweilige Firmenbuchgericht. Im Rahmen des Jahresabschlussgespräches wird der Jahresabschluss persönlich mit Ihnen besprochen. Aufgrund des Jahresabschlusses werden die Steuererklärungen erstellt und beim Finanzamt eingebracht.

Bilanzierung

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